Durchbruch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Gesundheitsausschuss beschließt verbindliches Personalkonzept für den ÖGD
Heute hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses verabschiedet, die sich auf die personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bezieht.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Stefanie Winde, erklärt: "Durch die Verabschiedung des Personalkonzeptes des ÖGD und den Abschluss der angestrebten Zielvereinbarungen erhalten die Bezirke eine verbindliche Planungssicherheit für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit einer dann gleichbleibenden Beschäftigtenzahl. Ausscheidendes Personal kann zukünftig immer wieder ersetzt werden. Damit haben wir durchgesetzt, dass der ÖGD faktisch eine Aufstockung der MitarbeiterInnen erhält."
Dr. Holger Thärichen, MdA (SPD), Mitglied im Haupt- und im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, unterstreicht: "Wir machen damit deutlich, dass wir die von uns erarbeiteten Verbesserungen im Bereich Gesundheits- und Kinderschutz durch konkrete Personalpolitik untersetzen. Im März wird diese Empfehlung vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, so dass die ÖDG-Zielstruktur im Frühjahr in Kraft treten kann. Danach können die Vereinbarungen mit den einzelnen Bezirken abgeschlossen werden."
Die Empfehlung sieht den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Bezirken vor, die folgende Eckpunkte haben:
1.Die Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird festgeschrieben (2010 1.844, 2015 1.905,35 Vollzeitstellen), d.h. es wird hier keine weitere Reduktion der Mitarbeiter/innen mehr geben.
2.Für den ÖGD wird ein eigener Einstellungskorridor eingerichtet, der für alle frei werdenden Stellen gilt.
3.Einstellungen können mit Bewerber/innen von außen besetzt werden, sofern keine geeigneten Mitarbeiter/innen im Zentralen Stellenpool von Berlin zu finden sind.
4.Die Bezirke verpflichten sich, mit diesem Personal die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erfüllen.
5.Die Bezirke entwickeln Qualitätsstandards für die verschiedenen Aufgaben des ÖGDs und überprüfen diese regelmäßig.
Die Zielvereinbarungen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit und von der Senatsfinanzverwaltung unterschrieben.
Stefanie Winde,
gesundheitspolitische Sprecherin