Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Änderung des
Landesabgeordnetengesetzes
Die Parlamentarischen Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführer der Fraktionen des
Abgeordnetenhauses, Christian Gaebler (SPD), Uwe Goetze (CDU), Heiko Thomas
(Bündnis 90/Die Grünen), Uwe Doering (Die Linke), Jan Gerd Becker-Schwering (FDP),
teilen mit:
Die Änderungen des Landesabgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes führen im
wesentlichen dazu, dass erstmals seit dem 1. Januar 2001 die Diäten an die im Gesetz
genannte Bezugsgröße angepasst und sie dadurch ab dem 1.1.2010 auf den Betrag einer
halben Beamten-Besoldungsgruppe B4 (ohne Familienzuschlag) festgelegt werden (3.233
im Monat). Der seit 2000 durch unterlassene Anpassungen an die Beamtenbesoldung
aufgelaufene Rückstand bei der Bezahlung der Abgeordneten im Verhältnis zur
Bezugsgröße betrug 9,6% und reihte sich damit auch in die Absenkung der Bezahlung der
Angestellten des Landes Berlin ein, die ebenfalls zum Jahresende ausläuft.
Das bisherige aufwendige Verfahren, jährlich eine Empfehlung der Diätenkommission
einzuholen, und jeweils auf dieser Basis die Frage einer Erhöhung zu diskutieren, wird
abgeschafft. Dafür wird die seit 1996 im Gesetz stehende Regelung automatisiert, die eine
Orientierung der Diäten an der Hälfte der Grundbesoldung eines Beamten der
Besoldungsgruppe B 4 (Stadtrat) vorsieht und nun bei einer Erhöhung der
Beamtenbesoldung auch für die Abgeordneten gilt. Diese Regelung gilt bis zum Ende
dieser Wahlperiode. Ab der 17. Wahlperiode übernimmt das Abgeordnetenhaus die
bewährte Regelung anderer Parlamente, die eine Anpassung nach einem vom
Statistischen Landesamt berechneten Durchschnitt der Lohnentwicklung des jeweiligen
Landes vorsieht.
Die jetzt vorgesehene Anpassung hebt die Entschädigung der Abgeordneten auf die Höhe
dessen, was Beamte der Besoldungsgruppe B4 seit 2004 erhalten. Die Abgeordneten
haben also nicht nur auf Erhöhungen verzichtet, sondern faktisch seit 2004 abgesenkte
Diäten von mehr als 9 % gegenüber dem Bezugswert erhalten. Insofern ist es konsequent,
nach Auslaufen des Solidarpakts im öffentlichen Dienst und der Anhebung der Gehälter
auf die tarifvertraglich vereinbarte Höhe auch die Entschädigung der Abgeordneten auf die
gesetzlich vorgesehene Höhe anzuheben.
Um zukünftig die Veränderung der Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung zu
koppeln, wird ab der nächsten Legislaturperiode, so wie in vielen anderen Bundesländern,
ein Verfahren festgelegt, nach dem jeweils zu Beginn eines Jahres eine Anpassung
entsprechend der Einkommensentwicklung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
Dies kann, wie in Brandenburg bereits geschehen, auch zu einer Senkung der Diäten
führen. Ziel ist es, sich an den Durchschnitt der Berliner Lohnentwicklung zu koppeln.
Innerhalb der ersten sechs Monate einer Wahlperiode muss das Abgeordnetenhaus diese
Regelung beschließen. Auf Grundlage eines Berichtes des Statistischen Landesamtes
nimmt dann der Präsident jährlich anhand der durchschnittlichen Einkommensentwicklung
der Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Erhöhung oder Absenkung der
Diäten vor. Die Summe wird im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt dann
automatisch. Die Höhe der Kostenpauschale wird weiterhin vom Präsidenten, orientiert am
Verbraucherpreisindex für Berlin, festgesetzt.
Entsprechend wird bei den Ausstattungen der Fraktionen, etwa für Personal, entschieden.
Es soll nicht mehr eine eigene Kommission nach Anhörung der Fraktionen einen Vorschlag
unterbreiten, sondern es werden vorhandene Indices, vor allem die des
Bundestagspräsidenten und des Statistischen Landesamtes, als Richtschnur genommen.
Ziel ist eine objektive Anpassung an die Gehalts- und Preissteigerungen.
Christian Gaebler,
parlamentarischer Geschäftsführer