Fremdsprachenunterricht: Bessere Bezahlung für Muttersprachler an den Schulen – Gleichstellung erreicht
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern beschlossen, dass
ausländische Lehrerinnen und Lehrer, die in Berlin in ihrer
Muttersprache unterrichten, zukünftig in der Besoldung deutschen
Lehrkräften gleichgestellt werden. Der Gesetzentwurf, der ursprünglich
nur der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen sollte, wurde auf
Betreiben der Koalitionsfraktionen auf Lehrkräfte aus Nicht-EU-Staaten
ausgeweitet.
Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des
Berliner Abgeordnetenhauses, Dr. Felicitas Tesch: "Die von den
Koalitionsfraktionen eingebrachten Erweiterungen des Gesetzentwurfs
führen dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland ihren
deutschen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt werden. Endlich
bekommen sie für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld. Vor allem an
den staatlichen Europaschulen war dies bislang ein großes Ärgernis, das
jetzt ausgeräumt ist.
Außerdem wird der Zugang in den Lehrerberuf auch solchen Lehrkräften
erleichtert, die ausschließlich muttersprachlichen Unterricht anbieten.
Diese werden zukünftig auch ohne zusätzliche Qualifikation eine
Lehrbefähigung an Berliner Schulen erhalten, wenn sie ein im Ausland
abgeschlossenes Hochschulstudium mit Lehrbefähigung nachweisen können.
Der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, die in ihrer Muttersprache
unterrichten, kann mit dem Gesetz einfacher gedeckt werden. Damit wird
der muttersprachliche Unterricht an den Berliner Schulen erleichtert
und der Fremdsprachenunterricht verbessert. Weiterhin steht die
Regelung für die multikulturelle Öffnung der Verwaltung und leistet
somit einen wesentlichen Beitrag zur Integration in Berlin."
Dr. Felicitas Tesch,
bildungspolitische Sprecherin