Situation von Prostituierten verbessern
Klare Kriterien auch für Wohnungsbordelle
Heute fand im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen eine
Anhörung zum Thema Bedingungen im Prostitutionsgewerbe in Berlin statt.
Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD- und
Linksfraktion, Canan Bayram und Evrim Baba:
"In Berlin soll es auch weiterhin keine Sperrbezirke geben. Und weil
wir es ernst meinen mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt und
Diskriminierung, setzen wir uns dafür ein, dass Prostituierte, die ihr
Gewerbe in einer Wohnung betreiben wollen, nicht ausgegrenzt und in
unsichere Gebiete abgeschoben werden.
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass jetzt zeitnah klare Kriterien
und einheitliche Verfahrensweisen für den Betrieb von Bordellen
festgelegt werden müssen, die in allen Bezirken Geltung haben. Bisher
ist die Praxis in den Bezirken vollkommen unterschiedlich. Diese
Regelung muss auf Landesebene ressortübergreifend und abgestimmt mit
dem Rat der Bürgermeister erfolgen. Den unterschiedlichen Arbeits- und
Geschäftsbedingungen muss dabei Rechnung getragen werden.
Die rot-grüne Bundesregierung hat im Jahre 2002 ein Prostitutionsgesetz
in Kraft gesetzt, mit dem der Kriminalisierung von Prostituierten ein
Ende gesetzt wurde. Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, dass in
den Bezirken gleiche Sachverhalte zu ungerechter - weil
unterschiedlicher - Behandlung führen. Wir brauchen eine klare
Regelung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass so genannte
Wohnungsbordelle jahrzehntelang störungsfrei betrieben wurden bzw.
weiter betrieben werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Prostituierte
selbstbestimmt ihrer legalen Tätigkeit nachgehen können."