Angemessene Bezahlung für Lehrbeauftragte:
Rot-rote Koalition legt Mindestvergütung fest
Lehrbeauftragte an den Berliner Hochschulen sollen in Zukunft eine
Mindestvergütung für ihre Lehrveranstaltungen von 21,40 Euro pro Stunde
erhalten. Darauf haben sich jetzt die Koalitionsfraktionen von SPD und
Linke verständigt. Damit soll sichergestellt werden, dass
Lehrbeauftragte auch ihrer Qualifikation entsprechend vergütet werden.
Dr. Jutta Koch-Unterseher, wissenschaftspolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses: "Die Berliner Hochschulen
können auf eine Vielzahl gut ausgebildeter Lehrkräfte zurückgreifen,
die freiberuflich tätig sind und deshalb flexibel eingesetzt werden
können. Mit der Festlegung einer Mindestvergütung von 21,40 Euro pro
Lehrveranstaltungsstunde erhalten sie eine angemessene Bezahlung."
An den Berliner Hochschulen haben die Lehrbeauftragten eine wichtige
Funktion: Sie entlasten die hauptberuflich tätigen Professorinnen und
Professoren und steigern dadurch die Qualität der Lehre. Insbesondere
stärken sie deren Praxisbezug und tragen zur besseren
Berufsfeldorientierung bei.
Koch-Unterseher: "Berlin bleibt attraktiv für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Es ist fair, einen Mindeststandard festzuschreiben,
den die Hochschulen nicht unterschreiten können. Damit ist Berlin in
Forschung und Lehre deutschlandweit an der Spitze!"