Berliner Parlamentarier: Transparenz gesetzlich verankert
Die parlamentarischen Geschäftsführer Christian Gaebler (SPD) und Uwe Doering (Die Linkspartei.PDS) erklären:
"Die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von CDU und FDP haben
beschlossen, die bisher nur in der Geschäftsordnung des Berliner
Parlaments geregelten Pflichten der Abgeordneten auch im
Landesabgeordnetengesetz zu verankern und zu präzisieren.
Die heute zu beschließende Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt,
mehr Transparenz und Klarheit über die Einkünfte und Tätigkeiten der
Berliner Parlamentarier herzustellen.
So sind alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses verpflichtet, Auskunft
zu geben über Tätigkeiten, Berufe und Funktionen, die sie neben ihrer
Arbeit im Parlament ausüben. Dabei ist anzugeben, ob es sich um
vergütete, ehrenamtliche oder Tätigkeiten handelt, für die eine
Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Deutlich festgelegt worden ist zudem, dass Abgeordnete immer dann einen
Interessenkonflikt deutlich machen und sich möglichst vertreten lassen
müssen, wenn über ein Thema beraten und entschieden wird, an dem sie
ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben.
Die Berliner Abgeordneten stellen damit unter Beweis, dass auch in
einem Halbtagsparlament weitgehende Regelungen für mehr Transparenz
möglich sind und dazubeitragen können, das Vertrauen in die Politik
insgesamt zu stärken."
Christian Gaebler,
Parlamentarischer Geschäftsführer