Unverständnis über BGH-Urteil zur Waffen-SS
Das Mitglied des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, Bernd Schimmler (SPD), hat mit Unverständnis auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes reagiert, wonach die öffentliche Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" kein Delikt nach § 86a StGB ("Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen") darstellen soll.
"Es mag ja richtig sein, dass diese Parole keine festgelegte Parole irgendeiner NS-Organisation war, aber sie wurde in ihrer Kombination zwischen Teilparolen der Waffen-SS und der HJ von den Neonazis gerade deshalb ausgewählt, um den Rechtsstaat vorzuführen. Verständlich ist es vielleicht, wenn der BGH sich eben nicht vorführen lassen und mit Gelassenheit den Vorrang eines reinen Rechtsstaates vor den "Spielereien" seiner Gegner betonen wollte. Aber wenn dem so ist, hätte er die drei Angeklagten nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB wegen Verbreitung von Propagandamitteln, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen", verurteilen müssen.
Die neonazisten Angeklagten wollten mit einem Trick das Strafrecht umgehen, in dem sie nicht feste NS-Parolen verwandten, sondern einen Flickenteppich dieser Parolen. In jedem Falle wollten sie damit die Waffen-SS ehren, eine durch den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess ausdrücklich zur verbrecherischen Organisation erklärtes Organ nationalsozialistischer Herrschaft. Dies wäre, so meint Schimmler, der früher als Staatsanwalt NS-Delikte bearbeitete und zwei Bücher zum nationalsozialistischen (Un-)Rechtsregime schrieb, eine notwendige Konsequenz gewesen. Nach seiner Auffassung werden jetzt wohl die Gesetzgeber gefordert sein.