Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt -
Eingliederung in Arbeitslosengeld II und Vermittlung sicherstellen!
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ulrike Neumann, erklärt zum Regelungsbedarf rund um das Hartz-IV-Gesetz:
"Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab Januar 2005 bringt reelle Ansprüche auf Vermittlungsleistungen für alle Erwerbsfähigen mit sich. Diese Leistungen müssen auch und gerade für Opfer von häuslicher Gewalt gewährleistet werden. Damit diese in Einzelfällen nicht durch falsche Einstufungen „durch den Rost“ fallen, genügen einige aussagekräftige Verwaltungsvorschriften, wie z.B. das Anerkennen der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit.
Gerade die Opfer häuslicher Gewalt benötigen unsere Unterstützung, damit sie nach den erlebten psychischen und physischen Strapazen in einem neuen Alltag Fuß fassen und sich ein selbstständiges Leben aufbauen können."
Ulrike Neumann,
frauenpolitische Sprecherin