SPD-Fraktion: Anklage gegen ehemaligen BSR-Manager muss Licht in Verantwortlichkeiten bringen
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der BSR, Arnold Guski, und weitere BSR-Mitarbeiter Anklage erhoben. Es geht um den Gebührenfehler bei der Straßenreinigung in den Jahren 1999 bis 2002.
Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, der auch stellvertretender Vorsitzender des BSR-Sonderausschusses war: "Die Anklagen der Staatsanwaltschaft müssen Licht ins Dunkel bringen. Die Untersuchungen und Befragungen durch den BSR-Sonderausschuss des Berliner Parlaments haben dies nur teilweise geschafft. Man konnte bei den Befragungen den Eindruck einer ‘organisierten Verantwortungslosigkeit’ im damaligen BSR-Vorstand gewinnen. Im Abschlussbericht des Sonderausschusses wurde daher festgehalten, dass die Aussagen der Vorstandsmitglieder bezüglich ihrer Kenntnis oder gar Billigung des Gebührenfehlers teilweise widersprüchlich waren. Eine Gesamtverantwortung des Vorstandes konnte nicht ausgeschlossen werden.
Die SPD-Fraktion hat sehr frühzeitig die Aufklärung der damaligen Vorgänge einfordert und vorangetrieben. Sämtliche zuviel erhobenen Gebühren bei der Straßenreinigung – rund 66 Millionen Euro einschließlich der aufgelaufenen Zinsen – sind bereits vollständig an die Gebührenzahler zurückerstattet worden. Von den damaligen Vorstandsmitgliedern ist kein einziges mehr in seiner Funktion. Bei einem Landesunternehmen wie der BSR wird die SPD-Fraktion auch zukünftig keine Handlungen zu Lasten der Berliner Gebührenzahler akzeptieren. Nur mit Transparenz, Offenheit und Kontrolle durch das Parlament können derartige Skandale zukünftig verhindert werden. Der neu eingerichtete Beteiligungsausschuss ist dabei ein wichtiger Baustein.”
Daniel Buchholz,
umweltpolitischer Sprecher