Für eine solidarische Stadt
Übersicht:
1. Ein neuer Blick: Grundsätze der Sozialen Stadt(teil)entwicklung in Berlin
2. Mit Sicherheit sozial: Bezahlbare Mieten als Eckpfeiler einer nachhaltigen Wohnungspolitik
1. Ein neuer Blick: Grundsätze der Sozialen Stadt(teil)entwicklung
in Berlin
Leitbild einer ganzheitlichen sozialdemokratischen Stadtpolitik ist die "Solidarische Stadt", eine
Stadt mit einer Vielzahl lebenswerter Stadtquartiere, die trotz ihrer Unterschiedlichkeit
Chancengleichheit und hohe Lebensqualität bieten. Eine Stadt ohne Armenghettos und ohne
Wohlstandsinseln, die sich von der normalen Stadt abgrenzen.
Die Solidarische Stadt beherbergt eine Gesellschaft, die wirtschaftliche und kulturelle Impulse
aufnimmt, die sich bürgerschaftlich beteiligt und die politische Teilhabe der Zuwandernden
unterstützt. Die Solidarische Stadt lebt durch eine dem Gemeinwohl verpflichtete
Stadtentwicklungspolitik und eine Gesellschaft, der es stets aufs neue gelingt, sich auf ein
zeitgemäßes, sozial orientiertes Modell des Zusammenlebens zu verständigen.
Berlin bietet in dichtem Nebeneinander alle denkbaren Stadttypen und dadurch ein
komprimiertes Angebot für unterschiedlichste Lebensweisen und Lebensstile. Der
gesellschaftlichen Vielfalt der Lebenskulturen verdankt Berlin seinen Charakter als Metropole.
Seit der Wende sind rund 1,4 Millionen Menschen neu nach Berlin gezogen. Das regelmäßige
"Sozialmonitoring" des Senats verdeutlicht, wie der Zuzug der "kreativen Klasse" oder der
"digitalen Boheme" einerseits, der insgesamt eher entspannte Wohnungsmarkt und die Suche
nach Quartieren mit Aufstiegschancen andererseits zu einem dynamischen Prozess von Auf- und
Abwärtsbewegungen ganzer Quartiere beitragen.
Der damit verbunde Prozess der sozialen Entmischung der Stadtgesellschaft ist die
Herausforderung für eine sozialdemokratische Großstadtpolitik in den kommenden
Jahrzehnten.
Sozialraumorientierung bedeutet einen Perspektivwechsel in der Stadtplanung: Der bis heute
dominierende "Fachbezug" wird um den "Raumbezug" mit Blick auf die sozialen Gegebenheiten
erweitert, Quartiere werden zum gemeinsamen Planungs- und Gestaltungsraum. Hinzu treten
neue Formen der Kooperationen, das "Arbeiten in Netzwerken" kann und muss
bürgerschaftliches Engagement aktivieren. Verstärkt werden muss letztlich auch das
fachübergreifende Arbeiten innerhalb der Verwaltung.
Die Sozialraumorientierung ist als ein neues Element der "Rahmenstrategie Soziale Stadt" zu
installieren. Als innovative Strategie dient sie der Erhöhung der Chancengleichheit in der Stadt.
Dies setzt eine fachübergreifende Zusammenarbeit unter Einbeziehung lokaler
Interessengruppen und Akteure voraus. Die Strategie muss an den Bedürfnissen, Möglichkeiten
und Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Lebensumwelt ansetzen.
Sozialraumorientierung in der Stadtentwicklung muss durch eine angemessen ausgerichtete
Budget- und Programmpolitik unterstützt werden. Erforderlich ist ein regelmäßiger Abgleich
zwischen Bezirks- und Senatsverwaltungen über gesamtstädtische Ziele, lokale
Notwendigkeiten und räumliche Schwerpunkte. Ein strategisches Controlling muss die
Entwicklung begleiten.
Mit der Einführung des Quartiersmanagements in einer Reihe von Bezirken konnten bereits
gute Erfahrungen fachübergreifender und bürgernaher Zusammenarbeit gemacht werden.
Durch den Einsatz weiterer Städtebauförderprogramme wie Stadtumbau Ost, Stadtumbau West
und Aktive Zentren kann es gelingen, durch behutsame Aufwertungsprozesse benachteiligte
Quartiere zu stabilisieren.
2. Mit Sicherheit sozial: Bezahlbare Mieten als Eckpfeiler einer
nachhaltigen Wohnungspolitik
Berlin ist eine Metropole, in der alle Bevölkerungsgruppen und –schichten angemessenen Leben
und Wohnen können. Damit das weiterhin so bleibt, ist eine aktive Politik für eine solidarische
Stadt erforderlich. Im Zentrum einer solidarischen Stadt steht eine Wohnungs- und Mietenpolitik,
die Schutz vor unkalkulierbaren und ungerechtfertigten Mietsteigerungen bietet und die
Menschen nicht aus ihren Lebensräumen verdrängt. Die SPD-Fraktion wird einer sozialen Entmischung
in den Wohnquartieren und der Verdrängung unterer und mittlerer Einkommensschichten
in die Außenbezirke weiterhin entgegenwirken.
Bezahlbare Mieten sind Eckpfeiler einer nachhaltigen Wohnungs- und Integrationspolitik. Die
Sicherung eines bezahlbaren Mietniveaus in der Stadt sichert den Stadtfrieden. Die SPD-Fraktion
hat sich in den Jahren 2007 und 2009 mit Erfolg für neue Regelungen im Mietspiegel 2009
eingesetzt. Sie umfassen Aspekte zur Begrenzung eines nicht vertretbaren Mietanstiegs und
beinhalten auch neue ökologische Anforderungen bei der Entwicklung der Betriebskosten. Der
Mietspiegel 2009, der nach langen Verhandlungen endlich wieder von Vermieter- und Mieterverbänden
unterschrieben wurde, war ein wichtiger Schritt zur Sicherung eines sozial verträglichen
Mietniveaus.
Darüber hinaus wurden neue Zielvereinbarungen mit der städtischen Wohnungswirtschaft angegangen,
um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung zu befördern. In der laufenden Legislatur
wurde bereits festgelegt, dass sich die landeseigenen Wohnungsunternehmen (auch vor dem
Hintergrund ihrer "Vorbildfunktion") bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausschließlich
an den Berliner Mietspiegel zu halten haben. Diese Vorgabe sollte auch in den Wohnungsbeständen
der privaten Unternehmen stärker Berücksichtigung finden. Damit können
Preissprünge im Bestand und weitere negative Rückwirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt
vermieden werden. Hierbei sind innovative Konzepte zur Reduzierung der 2. Miete (nutzungsbedingte
Betriebskosten) zu verfolgen, insbesondere durch energetische Sanierungen.
Im Jahr 2010 wird die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus folgende weitere fünf Akzente
für eine nachhaltige Mietenpolitik und eine solidarische Metropole setzen:
I. Erhaltung der sozialen Mischung in den Wohnquartieren
Das vordringliche Ziel der SPD-Fraktion ist es, den sozialen Wohnungsbau wieder vom Kopf auf
die Füße zu stellen. Es ist politisch nicht tragbar, dass die Sozialwohnungen in unserer Stadt
mittlerweile in vielen Bereichen teurer sind als der ungeförderte Wohnungsbestand. Ein "Weiter
so" würde eine umfangreiche soziale Entmischung in diesen Wohnquartieren zur Folge haben.
Die SPD-Fraktion setzt sich daher für zügige Verhandlungen des Senats unter Einbeziehung
der IBB mit den Eigentümern dieser Wohnungsbestände ein, um die Folgen eines vorzeitigen
und zeitnahen Ausstiegs aus der bisherigen Fördersystematik des sozialen Wohnungsbaus bewerten
zu können. Verhandlungsgegenstand ist eine vorzeitige und pauschalisierte Rückzahlung
der Förderdarlehen. Mietpreis- und Belegungsbindungen sind im Pauschalbetrag genauso
zu berücksichtigen, wie außerplanmäßige energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
sowie eine neue Festsetzung des Mietpreisniveaus unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Vorteile dieser mietenpolitischen Maßnahme könnten eine langfristige Mietensicherheit
und ein tragfähiges Mietenniveau für die heutigen Mieterinnen und Mieter, eine
Schuldenreduzierung für die Vermieter, vorzeitige Einnahmen für den Berliner Landeshaushalt
und eine Stärkung des angestrebten Klimaschutzes sein.
II. Mietrecht transparent und sozial gerecht gestalten
Einseitige Veränderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu Lasten der Mieterinnen und
Mieter wird die SPD-Fraktion weiterhin nicht tatenlos zur Kenntnis nehmen. Daher lehnt die
SPD-Fraktion die gegenwärtigen Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur
Einschränkung des Mieterschutzes entschieden ab. Die SPD-Fraktion wird prüfen, inwieweit die
bundesweit geltenden Regelungen des Mietrechts für den notwendigen Investitionsbedarf noch
geeignet sind, die energetischen und nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen sicher zu
stellen, ohne dass die Mieterinnen und Mieter überfordert werden. Bei einem negativen
Ergebnis sind bis Mitte 2010 Bundesratsinitiativen in Bezug auf die nachfolgenden
Zielsetzungen einzuleiten:
III. Bundesratsinitiative: Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen
Die bislang eingeräumte Mieterhöhungsmöglichkeit übersteigt die allgemeinen Steigerungen
der Lebenshaltungskosten bei weitem. Bezüglich der Kappungsgrenzen bei allgemeinen
Mieterhöhungen kann eine Miete derzeit innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % erhöht
werden, nur begrenzt durch die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Folge ist, dass
dann die ortsübliche Miete bei deren Neufeststellung weiter ansteigt. Dieser Effekt wird noch
verstärkt, da auch die Neuvermietungen einbezogen werden, welche keine Mietzinsbegrenzung
auf die Vergleichsmiete vorsehen müssen und diese in der Praxis häufig massiv überschreiten.
Die Kappungsgrenzen für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß
Paragraf 558 Abs. 3 BGB sind darum zu ändern. Die Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen
soll von derzeit 20 % auf 15 % gesenkt werden, der Zeitraum für Mieterhöhungen ist
von derzeit drei auf vier Jahre zu verlängern (Ausnahme: Erhöhungen bei Modernisierungen
gemäß Paragrafen 559-560 BGB).
IV. Bundesratsinitiative: Mietrecht an räumlichen Kriterien orientieren
Das gegenwärtige Mietrecht ist auf das Territorialprinzip einer Gebietskörperschaft ausgerichtet.
Dies führt in Metropolräumen, insbesondere in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen,
auf Grund des demografischen Wandels und neuer Wanderungsbewegungen zu nicht mehr
nachvollziehbaren, administrativen wohnungs- und mietenpolitischen Verzerrungen.
Ziel sollte sein, das Mietrecht stärker an räumlichen statt an gebietskörperschaftlichen Kriterien
zu orientieren. Hierbei ist vor allem zu prüfen, inwieweit der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafrechtes,
insbesondere in den Metropolräumen, wirksamer und treffsicherer zu gestalten ist. Nach der
jetzigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anwendung des Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz
praktisch unwirksam, weil sie voraussetzt, dass in dem gesamten Gebiet einer Stadt
eine angespannte Wohnungsmarktlage bestehen muss.
V. Bundesratsinitiative: Modifizierung der Modernisierungsumlage
Auch das System der einseitigen Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten ist
systemfremd und widerspricht der Methodik der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit wird die
Mietengerechtigkeit verletzt. Deshalb ist zu prüfen, ob auf eine einseitige Umlage gänzlich
verzichtet werden kann und die Modernisierungsaktivitäten transparent in das
Vergleichsmietensystem eingebunden werden können.
Hierbei ist anzustreben, dass die Modernisierungsumlage von 11% zeitlich begrenzt werden
kann und im Falle eines Mieterwechsels dem neuen Mieter ein Auskunftsanspruch hierzu
eingeräumt wird. Diese Maßnahmen befördern zugleich den ökologisch nachhaltigen Charakter
von Mietspiegeln und führen zu mehr sozialer Gerechtigkeit auf dem Mietenmarkt.